Liebe Eltern,
seit Montag, 16.03.2020 ruht der Unterricht in den Schulen in NRW. Damit die Betreuung von Kindern, deren Eltern in Schlüsselpositionen tätig sind gesichert werden kann, bieten die Schulen ein Notbetreuungsprogramm an.
Dies kann in Anspruch genonmen werden, wenn beide (!) Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine anderweitige Betreuung ihrer Kinder gewährleisten können.
Erforderlich ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers: