Unsere Mitglieder

Um Mitglied der Landeselternschaft der Gymnasien in NRW e. V. werden zu können, muss die Schulpflegschaft einen Beschluss über den Beitritt fassen. Aktives Mitglied kann der Schulpflegschaftsvorsitzende oder eine andere von der Schulpflegschaft bestimmte Person sein. Das Mitglied vertritt die Eltern des Gymnasiums in unserem Verband und ist erster Ansprechpartner für die Landeselternschaft. (§3 + §4 der Satzung) Ein Wechsel in der Person erfordert keinen neuen Beschluss über die Mitgliedschaft. Diese bleibt bestehen, bis die Schulpflegschaft einen Austritt beschließt. (§5 der Satzung) Eine Fördermitgliedschaft ist jederzeit möglich. 

Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Eltern der Mitgliedsschulen aufgebracht. (§7 der Satzung)