Jugendschutz

UN-Kinderrechtskonvention

Das Deutsches Kinderhilfswerk startete 2018 die Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz„, an der sich jeder beteiligen kann. Im Juni 2021 scheiterte eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz. Die Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat sich die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zum Ziel gesetzt.  Außerdem wurde am 4. Dezember 2019 der erste „Kinderrechte-Index“ für die Bundesrepublik Deutschland vorgestellt. In der Pilotstudie werden vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern aufgezeigt.

Jugendschutzgesetz und E-Sport

E-Sport ist ein „sportlicher Wettkampf“ mit Hilfe von Computerspielen. Er wird auf Personal-Computern bzw. auf Spielkonsolen betrieben. Neben der Beherrschung des eigentlichen Computerspielens sind verschiedene motorische bzw. geistige Fähigkeiten für den Wettkampferfolg notwendig (Motorik: Auge-Hand-Koordination, Reaktionsgeschwindigkeit und Durchhaltevermögen; Geistige Anforderungen: Räumliches Orientierungsvermögen, Spielübersicht, Spielverständnis, taktische Ausrichtung, vorausschauendes und laterales Denken). Der Deutsche Olympische Sportbund stuft E-Sport nicht als Sportart ein. Aktuell ist jedoch eine stetig ansteigende Akzeptanz und Beteiligung bei traditionellen Sportvereinen in Deutschland zu erkennen. (vgl. www.wikipedia.org/wiki/E-Sport)

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) hat sich bereits intensiv mit dem Thema E-Sport und Jugenschutz beschäftigt.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zum nachlesen.