Uns erreichen immer wieder Nachfragen zu der sogenannten „Attestpflicht“. In einzelnen Schulen wird diese, zum Teil mit Schulkonferenzbeschluss, als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme eingesetzt.
Unserer Rechtsauffassung nach kann ein Attest jedoch nur in begründeten Einzelfällen verlangt werden und jeder Fall bedarf einer Einzelprüfung und – entscheidung. Es ist nicht möglich, die Vorlage eines Attestes grundsätzlich von jedem Schüler ab einer bestimmten Fehlstundenanzahl zu verlangen.
Ebenso ist es unserer Ansicht nach rechtlich nicht zulässig, die Beibringung eines Attestes als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme von einem bestimmten Schüler zu fordern, wenn zwischen dem zu disziplinierendem Verhalten und der Attestvorlage kein sachlicher Zusammenhang besteht.
Zur Klärung haben wir daher das Schulministerium angschrieben. Die Antwort finden Sie hier.