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Einstieg Köln: Elternkongress

Im Rahmen der Einstieg Messe in Köln möchten wir Sie gerne auf den Elternkongress zum Thema “Startbahn frei – Wie Sie Ihr Kind in der Studien- und Berufsorientierung unterstützen können!” am 11. Februar 2012 aufmerksam machen. Frau Gabriela Custodis, langjährige Vorstandsvorsitzende der Landeselternschaft, wird hier ihr Best Practice-Projekt “Berufsberatung von Eltern für Schüler” vorstellen. 

Die Teilnahme ist kostenlos! Da die Teilnehmerzahl jedoch auf 50 beschränkt ist, sollten Sie sich frühzeitig anmelden.

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Das Programm finden Sie hier.

Probleme beim Zugang zum Mitgliederbereich

Liebe Mitglieder,

leider läuft der Zugang zum Mitgliederbereich unserer Homepage noch nicht problemlos. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung und bitten Sie noch um ein wenig Geduld. Vielen Dank!

Schülerfahrtkosten – Ungleichbehandlung von Gymnasiasten wird aufgehoben

Die Landeselternschaft der Gymnasien hat sich in Gesprächen mit dem Schulministerium mehrfach gegen die Ungleichbehandlung von Gymnasiasten des G8 bei der Fahrtkostenerstattung gewandt. Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden nun die Schüler des G8 in der Jahrgangsstufe 10 die Fahrtkosten zur Schule im gleichen Umfang erstattet bekommen wie die Schüler der 10. Klasse aller anderen Schulformen. Dies hat die Landesregierung vergangene Woche beschlossen. Entsprechende Mittel werden in den Haushalt eingestellt.

Sextaner-Infos für die Gymnasien im Schulversuch G9

Pünktlich zur Herbstmitgliederversammlung liegt eine spezielle Ausgabe unserer Informationsschrift für Sextaner-Eltern vor, deren Kinder ein Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang besuchen. Die Schrift will nicht nur diesen Eltern und Schülern  - wie gewohnt – fundierte Hilfen und Tipps für den Wechsel auf das Gymnasium geben. Sie zeigt zugleich auch alle abweichenden Regelungen für die Gymnasien im Schulversuch “Abitur nach 12 oder 13 Jahren” auf. 
Diese Schrift kann ab sofort in der Geschäftsstelle bestellt werden.  Um Versandkosten zu sparen, bitten wir die Gymnasien um Sammelbestellungen.

Schulkonsens ist ein tragfähiger Kompromiss – endlich mehr Klarheit für Schüler und Eltern

 - Die Gymnasien mit einem achtjährigen Bildungsgang aus einem Guss sind gesichert -

Die Landeselternschaft der Gymnasien in NRW begrüßt den heute vorgelegten schulpolitischen Konsens in der Schulstrukturfrage für Nordrhein-Westfalen ausdrücklich. „Ein ehrlicher, tragfähiger Kompromiss wurde erzielt“, so Dr. Uwe Maerz, Vorsitzender der Landeselternschaft.

Die Gemeinschaftsschule ist vom Tisch. Künftig wird es neben Gymnasien, Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen auch eine Sekundarschule geben, die die Schulformen der Gemeinschaftsschule und der Verbundschule ablöst. Sie ist bis zur 10. Klasse konzipiert und endet mit der sogenannten Ausbildungs- oder Oberstufenreife. Eine eigene gymnasiale Oberstufe hat sie nicht. Die Sekundarschule soll mindestens 3-zügig sein und Klassengrößen von 25 Schülerinnen und Schülern besitzen. Ihre Lehrpläne orientieren sich ausschließlich an denen der Gesamt- und Realschule.

Ausdrücklich begrüßen wir, dass die Festschreibung des gegliederten Schulsystems in der Landesverfassung erfolgt. Alle Schultypen sollen unter den gleichen Rahmenbedingungen arbeiten, also dieselben Vorgaben für die Anzahl der Lehrer und die Klassengrößen bekommen. Keine Schulform der Sekundarstufe I wird bevorzugt!

Den Eltern und Schülern vermittelt der Schulkonsens größere Klarheit. Ein Wettlauf zwischen den Kommunen wird verhindert. Der befürchtete schulpolitische Flickenteppich lässt sich eingrenzen.

Pressemitteilung als pdf

“Schulpolitischer Konsens für Nordrhein-Westfalen
Gemeinsame Leitlinien von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN
für die Gestaltung des Schulsystems in NRW”  als pdf

Rate mir, aber rate mir nicht ab

Kein Schulfrieden mit KW-Vermerk für das Gymnasium

Stets und überall präsentiert sich die rot-grüne Landesregierung als „Koalition der Einladung“, die alle mitnehmen und alle Interessengruppen im Land berücksichtigen will. Dies allerdings gilt nur so lange, wie die „Eingeladenen“ sich auf den Weg hin zu einer gemeinsamen Schule für alle einlassen. Bleibt der Konsens und die allgemeine Zustimmung zur Einführung der Gemeinschaftsschule aus, verfährt die Landesregierung nach dem Prinzip „… und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt“.

 Anders ist das Vorgehen der rot-grünen Koalition nicht zu deuten, die Gemeinschaftsschule nun über ein Gesetzgebungsverfahren aus der Mitte des Parlaments – und dies bedeutet erneut unter Umgehung sämtlicher Mitwirkungsrechte der Eltern– zu etablieren. Das ist Schulpolitik mit der Holzhammer-Methode – geprägt von ideologischen Wunschvorstellungen. Ein ergebnisoffener Dialog sieht anders aus.

 Auch der Verweis der Landesregierung, den bereits genehmigten Gemeinschaftsschulen sowie den angeblich über 100 Kommunen, die sich für diese neue Schulform interessieren, Planungssicherheit zu geben, rec htfertigt nicht diese brachiale Vorgehensweise. Bei der schulischen Bildung von Kindern darf es nicht um die Planungssicherheit für Kommunen gehen, sondern für die Eltern und Schüler muss die Qualität der schulischen Bildung durch strukturierte, transparente und pädagogisch schlüssige Konzepte gewährleistet werden. Die Schulzeit der Kinder ist nicht wiederholbar.

 Dieses klare Konzept für die Gemeinschaftsschule vermisst die Landeselternschaft im eilig zusammengeschriebenen Schulgesetzentwurf, wenn es hier heißt: Die Gemeinschaftsschule führe „mit oder ohne schulformspezifische Zuordnung zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I“ und biete „Gymnasiale Standards“ – was immer das heißt. Klar geregelt ist dagegen nur die Bevorzugung der Gemeinschaftsschule bei der Ressourcenausstattung mit einer Klassengröße von 25 bzw. 23 Schülern.

 Die Landeselternschaft der Gymnasien
-  lehnt die Gemeinschaftsschule aus pädagogischen Gründen ab, 
-  wendet sich entschieden gegen die Bevorzugung dieser 8. Schulform in der Sekundarstufe I , die alle Mittel aus dem demographisch bedingten Schülerrückgang aufbrauchen und andere Schulformen – auch das Gymnasium – aushungern würde,
-  fordert die Landesregierung auf, die 100 Kommunen und die geschätzte Anzahl der Eltern und Schüler zu benennen, bevor hier im politischen Raum mit nicht nachvollziehbaren Zahlen agiert wird – ganz abgesehen davon, dass bereits genehmigte Gemeinschaftsschulen wegen mangelnder Anmeldezahlen nicht eingerichtet werden konnten.
Die Landeselternschaft der Gymnasien vertritt ca. 1 Mio. Gymnasialeltern.

Wie sehr dieser Gesetzentwurf ideologisch und nicht pädagogisch geprägt ist, zeigt sich auch daran, dass er nicht mehr allein dem „länger gemeinsamen Lernen“ Tür und Tor öffnen will, sondern durch Fusionen von Grund- und Gemeinschaftsschulen auch „durchgehend gemeinsames Lernen“ von der 1. bis zur 10. Klasse den Weg bereitet.

Der Gesetzentwurf ist damit ein weiterer unmissverständlicher Einstieg in die eine Schule für alle. Diesem Weg muss Einhalt geboten werden. Das Gymnasium braucht eine Bestandsgarantie mit Verfassungsrang. Den Bestand des Gymnasiums lediglich 10 Jahre zu garantieren, würde die beliebteste und erfolgreichste Schulform nach Maßgabe dieses Gesetzentwurfes mit dem Vermerk „künftig wegfallend“ versehen.

Pressemittelung als PDF

Bestandsgarantie mit Verfassungsrang

    Die Forderungen der Landeselternschaft bleiben nach wie vor bestehen:

    Wir fordern im Streit um die Schulstruktur in NRW:

  • eine Bestandsgarantie für das Gymnasium in der Landesverfassung
  • keine Ungleichbehandlung von Schulformen bei der Ressourcenzuweisung

    Die Position der  Landeselternschaft zur Gemeinschaftsschule, die Einschätzung der Intention der Bildungskonferenz und die Gründe für unser Nein im Arbeitskreis “Schulstruktur in Zeiten des demographischen Wandels” finden Sie hier.

    Dieser Artikel ist in unserem Mitteilungsblatt 199 abgedruckt, das zurzeit an unsere Mitgliedsgymnasien versandt wird. Hier finden Sie u.a.

  • eine Dokumentation der Frühjahrsmitgliederversammlung mit Wissenschaftsministerin Svenja Schulze und Prof. Dr. Wolfgang Löwer, NRW-Vorsitzender des Hochschulverbandes zum Thema “Doppelter Abiturientenjahrgang”
  • die Diskussion zwischen der  Wissenschaftsministerin, dem Hochschulvertreter und den Eltern
  • die Forderungen der Landeselternschaft zum “Doppelten Abiturientenjahrgang”
  • G8/G9 – Gleiche Chancen oder ungleiche Bedingungen, Dokumentation der Sitzung des Ausschusses “Gymnasiale Bildung” zum Doppeljahrgang in der Oberstufe
  • Empfehlungen des Schulministeriums für die Entwicklung von Hausaufgaben-Konzepten an den Gymnasien

Sommerakademie von Mathe und Co.

Für Schüler, die sich für Naturwissenschaften interessieren, bietet die IHK Düsseldorf in den Sommerferien die sogenannte Sommerakademie  “Mathe und Co.” an.  Bewerben für die freien Plätze können sich Schüler ab Klasse 9, die sich in den Naturwissenschaften in der Schule bereits hervorgetan haben. Einsendeschluss ist der 15. Juni. Weitere Information unter www.matheundco.de

Die Landeselternschaft fordert 2-Säulen-Modell für NRW

Bildungskonferenz ohne Einigung bei Schulstruktur.

Jetzt ist es Aufgabe der Politik einen Schulkonsens zu entwickeln.

Nach Abschluss der Bildungskonferenz wird häufig von Konsens in der Bildungspolitik und Schulfrieden gesprochen. In der Tat hat die einberufene und mit mehr als 50 Verbänden und Organisationen überparteilich besetzte Bildungskonferenz in vielen schulischen Bereichen wichtige Empfehlungen ausgesprochen, wie u.a. den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes an Ganztagsschulen und eine Lehrerfortbildungsoffensive zur besseren individuellen Förderung der Schüler. Positiv zu bewerten ist auch die gute und sachliche Gesprächsatmosphäre in der Konferenz.

In der Schulstrukturfrage allerdings konnte kein Konsens erzielt werden. Die Landeselternschaft der Gymnasien sah sich außerstande, den Empfehlungen des Arbeitskreises V „Schulstruktur in Zeiten des demographischen Wandels“ zuzustimmen. Wir fordern die mittelfristige Einführung eines 2-Säulen-Modells für NRW. Neben dem Gymnasium soll als 2. Säule ein differenziertes System unterschiedlicher Schulformen stehen, das alle allgemeinbildenden Abschlüsse der Sekundarstufe ermöglicht.

Die Grundsätze der Schulstruktur müssen landesweit parlamentarisch geregelt sein. Zusätzliche Freiräume der Kommunen zur Gestaltung eigener Schullandschaften sind hier nicht zielführend. Zu befürchten ist eher eine schleichende Entstaatlichung in der Bildungspolitik, indem sich das Land aus seiner Verantwortung zurückzieht. Dies führt zu ungerechten Bildungsbedingungen vor Ort, insbesondere in Hinblick auf die Ausstattung von Schulen in armen und reichen Regionen sowie zu einer ungesicherten Lehrerversorgung. Zu befürchten ist weiterhin, dass unter diesen Bedingungen allgemeingültige Bildungsstandards nicht zu halten sein werden. Die föderale bildungspolitische Kleinstaaterei in Deutschland wird durch ein solches schulstrukturelles kommunales Durcheinander nur noch weiter verschärft.

Die Landeselternschaft hofft auf einen Schulfrieden im Land. Lange schon fordert sie eine produktive Ruhe an den Schulen ein und eine Konzentration auf die Verbesserung des Unterrichts. Unabdingbare Voraussetzungen für einen Schulfrieden sind für uns allerdings

  • die Bestandsgarantie für das Gymnasium als eigenständige feste Säule des Schulsystems in NRW und
  • gleiche Rahmenbedingungen für alle Schulformen; keine Schulform darf in personeller und finanzieller Sicht gegenüber einer anderen bevorzugt werden.

Grundkursklausur in Mathematik

Schüler erhalten zweite Chance im Zentralabitur

Zahlreiche aufgebrachte Eltern und enttäuschte Schüler baten die Landeselternschaft in den letzten Tagen um Unterstützung. Anlass war die Aufgabenstellung im Zentralabitur bei der Grundkursklausur Mathematik. Diese erschwerte vielen Schülern den Zugang zur Lösung. Ein Trauma unter Prüfungsbedingungen.

Nach mehreren intensiven Gesprächen der Landeselternschaft mit dem Schulministerium fiel heute die Entscheidung:

Abiturienten können nun freiwillig eine neue Klausur im Grundkurs Mathematik schreiben. Diese Schüler müssen sich bis Montag, den 23. Mai 2011, verbindlich in ihrer Schule melden.

Die Klausur findet zum regulären Nachschreibetermin für das Fach Mathematik am Donnerstag, dem 26. Mai 2011, statt. Die Aufgabenauswahl durch die Lehrkräfte erfolgt – wie gewohnt – am Vortag. Das Ergebnis der Nachschreibklausur geht an Stelle der bereits geschriebenen Grundkursklausur im Abiturfach Mathematik für die betreffenden Schüler in die Abiturwertung ein.

Alle Gymnasien haben heute eine entsprechende Schulmail des Ministeriums erhalten.

Wir wünschen den betroffenen Schülern ein gutes Gelingen.