Aktuelle Tweets
Inhalt
KAoA
Das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) wird ab diesem Schuljahr (2016/2017) an allen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen umgesetzt. Die Potenzialanalyse ist eines der zentralen Standardelemente zur Berufs- und Studienorientierung. Sie soll die Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse bei der Berufs- und Studienorientierung, der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium unterstützen. Im Schuljahr 2012/13 wurde die Potenzialanalyse erstmals systematisch in allen sieben Referenzkommunen durchgeführt.
Die Landeselternschaft hat jedoch große Bedenken im Hinblick auf den Zeitpunkt der Durchführung der Potenzialanalyse (8. Klasse) sowie den Datenschutz. Wir haben daher dem Schulministerium (MSW) sowie dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) gegenüber deutlich gemacht, dass das Vorliegen einer qualifizierten Einwilligungserklärung seitens der Eltern Voraussetzung für die Teilnahme an der Potenzialanalyse sein muss. Auch dürfen der Schülerin oder dem Schüler keine Nachteile durch die Nichtteilnahme entstehen und es müssen vergleichbare Angebote bereitgestellt werden.
(Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem ersten Schreiben vom 30.09.2015 an das MSW und MAIS, sowie in der für Sie bereitgestellten Zusammenfassung eines persönlichen Gesprächs vom 09.11.2015 mit Vertretern des MSW und MAIS und in einem erneuten Schreiben vom 29.09.2016 an das MSW und MAIS).
Im September dieses Jahres hat das Schulministerium den Erlass zur Berufs- und Studienorientierung (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 07.09.2016) sprachlich an die in dem Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ verwendete Terminologie angepasst und präzisiert. In dem überarbeiteten Erlass wird die Potenzialanalyse erstmals als verpflichtende Schulveranstaltung bezeichnet (Punkt 6.5 Satz 1 des Erlasses). Zugleich wird aber in S. 5 darauf hingewiesen, dass für die Datenerhebung eine Einwilligung der Eltern erforderlich ist. Darüber hinaus wird deutlich gemacht, dass Teilnahme und Einwilligung voneinander getrennt seien.
Zahlreiche Eltern beklagten der LE gegenüber, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern ihre Einwilligung zur Datenerhebung nicht erteilten, am Tag der Potenzialanalyse dennoch daran teilnehmen mussten, ohne dass ihre Daten erhoben werden.
Als Ergänzung zu dem Schreiben von September dieses Jahres haben wir uns mit Schreiben vom 02.11.2016 erneut an die Vertreter des Wissenschaft- und Schulministeriums gewandt. Es sollte die Frage geklärt werden, ob Schülerinnen und Schülern ohne die erforderliche Einwilligung tatsächlich nicht an der Potenzialanalyse teilnehmen müssen (auch nicht an einer anonymisierten Datenerhebung), ihnen aber von der Schule vergleichbare Angebote bereitgestellt werden, an welchen sie dann teilnehmen müssen.
In seinem Antwortschreiben vom 7. November 2016 macht das Schulministerium deutlich, dass für die Teilnahme an der Potenzialanalyse eine Einwilligung der Eltern zwingend erforderlich ist. Zudem wird bestätigt, dass sich diejenigen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund fehlender Einwilligung der Eltern nicht an der Potenzialanalyse teilnehmen, an dem Tag auf andere Weise mit der Berufsorientierung beschäftigen. Wie dies im Einzelfall aussieht, bleibt allerdings offen.
