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Mit der Rückkehr von G8 zu G9 befinden sich viele Familien nun in einer neuen Situation: Kinder besuchen die gymnasiale Oberstufe häufig bereits als Volljährige. Dies hat Auswirkungen auf die Mitwirkungsgremien in der Schule. Nach geltendem Schulrecht in Nordrhein-Westfalen können Eltern von volljährigen Schülerinnen und Schülern keine Funktionen mehr in den Mitwirkungsgremien übernehmen – insbesondere nicht als Klassenpflegschaftsvorsitzende oder Schulpflegschaftsvorsitzende.

 Für viele engagierte Eltern bedeutet das einen unerwarteten Ausschluss aus der schulischen Elternarbeit, obwohl sie ihre Kinder weiterhin im Schulalltag begleiten und wertvolle Erfahrung sowie Engagement in die Gremien einbringen möchten.

 Die Landeselternschaft der Gymnasien in NRW setzt sich daher nachdrücklich dafür ein, dass auch Eltern volljähriger Oberstufenschülerinnen und -schüler in den schulischen Mitwirkungsorganen vertreten bleiben können. Eine Änderung der gesetzlichen Regelung ist aus unserer Sicht notwendig, um die Kontinuität und die Qualität der Elternmitwirkung in den Schulen zu sichern.

 Wir werden dieses Anliegen auf Landesebene aktiv verfolgen und darüber informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

Unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Karla Foerste hat zu dem Thema bereits auf einem Online-Elternabend über das Thema infomiert. Die entsprechende Präsentation finden Sie hier.