Landeselternschaft fordert verbindliche Abstände zu Schulen und frühzeitige Beteiligung der Schulgemeinschaften
Die Landeselternschaft der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen (LE Gym NRW) fordert verbindliche Schutz- und Standortkriterien für neue Suchthilfezentren mit integrierten Drogenkonsumräumen. Anlass sind aktuelle Diskussionen in Köln und Düsseldorf, bei denen geplante Einrichtungen in unmittelbarer Nähe von Schulen und Schulwegen für erhebliche Sorgen bei den Eltern führen. In Dortmund gab es noch unter dem SPD-Bürgermeister Thomas Westphal eine ähnliche Diskussion. Nach massiven öffentlichen Protesten und Druck seitens der Eltern und Schulen wurden die Pläne für ein neues Suchthilfezentrum in der unmittelbaren Nähe von Schulen auf Eis gelegt – nicht zuletzt durch den OB-Wechsel im Jahr 2025 zu CDU-Bürgermeister Omar Kalouti.
„Wir stellen die Notwendigkeit professioneller Suchthilfe ausdrücklich nicht infrage. Menschen mit Suchterkrankungen brauchen Unterstützung und sichere Hilfsangebote. Gleichzeitig müssen Kinder und Jugendliche auf ihrem Schulweg und in ihrem Lernumfeld besonders geschützt werden“, erklärt Dr. Oliver Ziehm, Vorsitzender der LE Gym NRW.
Aktuell zeigt sich die Problematik besonders in Köln: Am geplanten Standort eines neuen Suchthilfezentrums am Perlengraben befinden sich mehrere Schulen im direkten Umfeld. Schulleitungen haben bereits Anfang des Jahres öffentlich auf mögliche Auswirkungen für Tausende Schülerinnen und Schüler hingewiesen und mehr Schutzmaßnahmen eingefordert.
Aus Sicht der LE Gym NRW müssen dabei zwei Aspekte berücksichtigt werden: Zum einen mögliche Entwicklungen im Umfeld solcher Einrichtungen – etwa eine offene Drogenszene, Beschaffungskriminalität oder Drogenhandel auf Schulwegen. Zum anderen das Sicherheitsgefühl der Kinder und Jugendlichen selbst.
„Schule beginnt nicht erst am Schultor. Gerade jüngere Schülerinnen und Schüler müssen ihren Schulweg ohne Angst zurücklegen können. Sichtbarer Drogenkonsum oder eine offene Drogenszene gehören nicht in das unmittelbare Umfeld von Schulen“, betont Ziehm.
Die LE Gym NRW sieht einen Wertungswiderspruch zu bestehenden gesetzlichen Schutzregelungen:
Cannabiskonsum: Nach dem Konsumcannabisgesetz ist öffentlicher Konsum unter anderem in Schulen, auf Spielplätzen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite verboten. Als Sichtweite gilt grundsätzlich ein Bereich von bis zu 100 Metern Entfernung vom Eingangsbereich*.
Spielhallen: In Nordrhein-Westfalen gilt für Spielhallen grundsätzlich ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zu öffentlichen Schulen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
„Wenn Kinder und Jugendliche vor Cannabis und Glücksspiel durch klare Abstandsregeln geschützt werden, brauchen wir auch nachvollziehbare Kriterien für Einrichtungen, die Berührungspunkte mit der offenen Drogenszene haben können“, so Ziehm.
Die LE Gym NRW fordert daher:
- verbindliche Mindestabstände von Suchthilfezentren mit Drogenkonsumräumen zu Schulen und Kitas,
- eine verpflichtende Prüfung von Schulwegen vor jeder Standortentscheidung,
- eine frühzeitige Beteiligung von Schulen, Elternvertretungen und Schulträgern,
- transparente Sicherheitskonzepte vor Inbetriebnahme,
- regelmäßige Evaluation der Auswirkungen auf das Schulumfeld.
„Eine verantwortungsvolle Drogenpolitik muss beides leisten: Hilfe für suchtkranke Menschen und konsequenten Schutz für Kinder und Jugendliche. Diese Ziele schließen sich nicht aus“, fasst Dr. Oliver Ziehm zusammen.