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Gemeinsam hinschauen und Jugendliche schützen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

unter dem Motto „Gen Z regelt“ wird für Samstag, den 31. Oktober 2026, bundesweit zu Demonstrationen aufgerufen, darunter auch in mehreren Städten Nordrhein-Westfalens. Viele Jugendliche erfahren davon über TikTok, Instagram oder Nachrichten, die in ihren Freundeskreisen weitergeleitet werden.

Die Aufrufe greifen Themen auf, die viele junge Menschen beschäftigen, etwa bessere Schulen, bezahlbare Lebensbedingungen und ihre Zukunftsperspektiven. Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ihre Meinung zu äußern und friedlich zu demonstrieren. Als Elternverband unterstützen wir grundsätzlich demokratische Engagement und nehmen die Anliegen der Jugendlichen ernst, sind aber in diesem Fall skeptisch; auch schon die Bundesschülerkonferenz distanziert sich von den „Gen Z regelt“- Protesten.

Warum wir Sie auf mögliche Gefahren der Protestaufrufe aufmerksam machen

Während sich die „Gen Z regelt“- Website an einigen Stellen von Gewalt und Extremismus distanziert, finden sich aber auf derselben Seite (!) Bilder von maskierten Demonstranten und detaillierten Anleitungen, wie man sich in gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei am besten verhält. Gleichzeitig findet man in diversen Social Media (u.a. in geschlossenen Benutzergruppen) unter demselben Label Gewaltaufrufe nach französischem Vorbild, die mit legitimen Forderungen im Bildungsbereich rein gar nichts mehr zu tun haben. Bislang ist auch nicht transparent, wer die einzelnen Veranstaltungen organisiert, welche Gruppen daran mitwirken und wer die Verantwortung vor Ort übernimmt.

Bei jüngsten Schulprotesten in Berlin waren nach Polizeiangaben auch schulfremde Personen beteiligt; zudem kam es zu Auseinandersetzungen und Festnahmen. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass die Demonstrationen am 31. Oktober gewalttätig verlaufen werden, doch sollten Eltern und Jugendliche die offenen Fragen zur Organisation und Sicherheit ernst nehmen.

Hinzu kommt, dass der Protesttag auf Halloween fällt und deshalb mit vielen verkleideten und maskierten Menschen im öffentlichen Raum zu rechnen ist. Wir sehen die Gefahr, dass Einzelne die Anonymität durch Masken und Verkleidungen ausnutzen könnten, um unter dem Deckmantel von vermeintlichen Schülerprotesten Gewalt auszuüben oder andere Straftaten zu begehen. Damit würden sie auch friedlich demonstrierende Jugendliche gefährden und deren berechtigte Anliegen für andere Zwecke missbrauchen. Dies ist ein mögliches Risiko, keine Vorhersage über den Verlauf der angekündigten Demonstrationen.

Sprechen Sie mit Ihrem Kind über eine mögliche Teilnahme

  • Aufrufe und Veranstalter gemeinsam prüfen: Besprechen Sie, welchem Aufruf Ihr Kind folgt, wer die Veranstaltung organisiert und welche Ziele und Protestformen angekündigt werden. Achten Sie darauf, ob verantwortliche Veranstalter und Kontaktmöglichkeiten benannt sind und ob aktuelle Informationen der Stadt oder Polizei vorliegen, denn ein häufig geteiltes Video allein sagt wenig darüber aus, wie verlässlich eine Veranstaltung organisiert ist.
  • Begleitung und Heimweg vereinbaren: Klären Sie, mit wem Ihr Kind unterwegs sein wird, wie die Hin- und Rückfahrt organisiert ist und wie Sie einander erreichen können. Ein aufgeladenes Mobiltelefon und ein vereinbarter Treffpunkt können helfen, wenn sich die Gruppe verliert oder Ihr Kind früher nach Hause kommen möchte. Berücksichtigen Sie auch mögliche Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr durch Demonstrationen und vereinbaren Sie eine Alternative für den Heimweg.
  • Gefährliche Situationen erkennen: Sprechen Sie gerade wegen des Zusammentreffens mit Halloween darüber, woran Ihr Kind erkennt, dass Einzelne gezielt die Auseinandersetzung suchen. Eine Verkleidung allein ist kein Hinweis auf Gewaltbereitschaft; entscheidend ist, ob Menschen drohen, Gegenstände werfen, Sachen beschädigen oder andere zu solchen Handlungen auffordern.
  • Abstand halten und rechtzeitig gehen: Machen Sie deutlich, dass niemand in einer bedrohlichen Situation bleiben oder gegenüber anderen Mut beweisen muss. Wenn zu Gewalt aufgerufen wird, Gegenstände beschädigt werden oder Auseinandersetzungen beginnen, sollte Ihr Kind Abstand halten und den Bereich verlassen, sobald dies sicher möglich ist.
  • Rettungs- und Einsatzkräfte respektieren: Stellen Sie klar, dass den Anweisungen der Rettungskräfte, Feuerwehrangehörige und Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Folge geleistet werden muss. Rettungswege müssen frei bleiben, damit Menschen in Not schnell Hilfe erhalten und Einsatzkräfte ungehindert arbeiten können.
  • Strafrechtliche Folgen ansprechen: Erklären Sie Ihrem Kind, dass bereits Jugendliche ab dem 14. Geburtstag für Straftaten wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung nach dem Jugendstrafrecht zur Verantwortung gezogen werden können. Voraussetzung ist die erforderliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, die im Einzelfall geprüft wird. Auch wer aus einer Gruppe heraus handelt oder sich von anderen mitreißen lässt, kann für das eigene Verhalten strafrechtlich verantwortlich sein.
  • Im Notfall Hilfe holen: Besprechen Sie, an wen sich Ihr Kind wenden kann, wenn es sich bedroht fühlt oder Unterstützung benötigt. Bei einer akuten Bedrohung ist die Polizei unter 110 erreichbar, bei medizinischen Notfällen die 112.

Friedlicher Protest braucht Verantwortung

Jugendliche dürfen nicht für die politischen Ziele anderer instrumentalisiert oder in gefährliche Situationen hineingezogen werden. Wer zu Demonstrationen aufruft, muss die organisatorische Verantwortung offenlegen, Gewaltaufrufen konsequent entgegentreten und zum Schutz minderjähriger Teilnehmender beitragen.

Die LE Gym NRW hat das Schul- und das Innenministerium aufgefordert, die Hintergründe der Mobilisierung und mögliche Gefahren zu klären, dabei auch das Zusammentreffen mit Halloween zu berücksichtigen und Familien rechtzeitig mit verlässlichen Informationen zu versorgen.

Unser Anliegen ist, dass junge Menschen ihre Stimme friedlich und selbstbestimmt einbringen können. Nehmen Sie deshalb die Fragen und Sorgen Ihres Kindes ernst, informieren Sie sich gemeinsam und besprechen Sie, unter welchen Bedingungen eine sichere Teilnahme möglich ist.

Ihre Landeselternschaft der Gymnasien in NRW

Stand: 28.10.2026