Schulministerium legt Pläne für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe vor
Die Landeselternschaft der Gymnasien NRW hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zu dem ersten Eckpunktepapier abgegeben und in einem Gespräch mit der Schulministerin ihre Positionen verdeutlicht. Daraufhin gab es noch einige Änderungen an dem Papier, welches jetzt vom Landeskabinett gebilligt wurde. Download aktuelles Eckpunktepapier zur Reform der Gymnasialen Oberstufe
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen teilt dazu mit:
Schulministerin Dorothee Feller hat im Ausschuss für Schule und Bildung die Pläne der Landesregierung für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe vorgestellt. Zuvor hatte bereits das Landeskabinett die Pläne gebilligt. Ein wichtiger Aspekt der geplanten Reform ist die Einführung neuer Abiturprüfungsformate. Zukünftig soll es mit den neuen Präsentationsprüfungen sowie den „Besonderen Lernleistungen“ Formate geben, die für Studium und Beruf wichtige Kompetenzen abbilden. Um die Schülerinnen und Schüler auch auf diese neuen Abiturprüfungsformate gut vorzubereiten, sollen Klausuren in der gymnasialen Oberstufe zum Teil auch durch alternative Formen der Leistungsüberprüfung ersetzt werden können. Auch die Dauer von Klausuren in der Vorbereitung des Abiturs soll in sinnvollem Umfang verringert werden können. Gleichzeitig wird für diese neuen Prüfungsformate ein fünftes Abiturfach eingeführt.
Schulministerin Dorothee Feller sagte anlässlich der Vorstellung der Pläne: „Wir machen die gymnasiale Oberstufe zukunftsfest. Wir streben eine Balance zwischen Neuem und Bewährtem und zwischen Notwendigem und Gewünschtem an. Unsere Pläne tragen dabei den Erfordernissen Rechnung, die sich durch schulische, gesellschaftliche und auch technische Veränderungen wie beispielsweise die neuen Möglichkeiten des Einsatzes von KI ergeben und kommen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Vergleichbarkeit des Abiturs in allen Ländern nach.“
Wesentliche Elemente der Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe sind:
• die Einführung neuer Prüfungsformate (Präsentationsprüfung und neu aufgestellte Besondere Lernleistung),
• die Einführung eines 5. Abiturfachs,
• die Einführung verpflichtender Projektkurse,
• die Erweiterung der Möglichkeiten zum Klausurersatz durch alternative Formen der Leistungsüberprüfung sowie
• die Reduktion von Klausurbearbeitungszeiten.
Die neuen Regelungen sollen erstmalig für Schülerinnen und Schüler gelten, die im Sommer 2026 in die gymnasiale Oberstufe eintreten und im Jahr 2029 ihre Abiturprüfung ablegen.
Grundlagen der Maßnahmen bilden die im März 2023 verabschiedete „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ der Kultusministerkonferenz (KMK), der ein Bundesverfassungsgerichtsurteil mit Blick auf eine bessere länderübergreifende Vergleichbarkeit der Abiturdurchschnittsnoten vorausgegangen ist, sowie die Rückmeldungen aus einem hierauf folgenden einjährigen Dialogprozess mit zentralen Akteuren aus Schule (Schüler-, Eltern-, Lehrer-, Schulleitungsverbände), Personalvertretungen, Schulaufsicht und Politik. Die beteiligten Akteure hatten bis Anfang März Gelegenheit, zu dem Eckpunkteentwurf Stellung zu nehmen. Unter Berücksichtigung dieser Rückmeldungen entstand das nun vorliegende schulfachliche Eckpunktepapier, das die Grundlage für eine rechtliche Umsetzung im Rahmen der üblichen schulgesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren bilden wird.
Ministerin Feller erklärte abschließend: „Das in anderen Bundesländern bereits bewährte fünfte Abiturfach erweitert die Optionen unserer Schülerinnen und Schüler methodisch und fachlich, aber auch hinsichtlich der Kombination ihrer Prüfungsfächer. So ist beispielsweise wieder das Ablegen der Abiturprüfung in zwei naturwissenschaftlichen Fächern möglich – ein wichtiges Signal, auf das nicht nur viele Schülerinnen und Schüler, sondern auch Wirtschaft und Wissenschaft gewartet haben.“