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Bei den Wahlen für die Mitwirkungsgremien sollten die Geburtstagstermine der Kinder im Auge behalten werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage scheiden Eltern, die sich in den schulischen Mitwirkungsgremien engagieren, mit dem Tag des 18. Geburtstag ihres Kindes aus dem Gremium aus. In der Schulkonferenz und im Vorsitz der Jahrgangsstufenpflegschaft – nicht aber bei den Vertretern der Jahrgangsstufenpflegschaft in der Schulpflegschaft sowie den Vorsitzenden der Schulpflegschaft – verschiebt sich der Zeitpunkt auf das Ende des angebrochenen Schuljahrs. Anschießend können die Eltern nur noch beratend an den Sitzungen der Jahrgangsstufenpflegschaft teilnehmen. In der Folge löst sich die Jahrgangsstufenpflegschaft im Laufe des vorletzenden Jahres der gymnasialen Oberstufe auf. Nach anderer Auslegung des Schulgesetzes werden die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst stimmberechtigte Mitglieder der Pflegschaft.

Diese unbefriedigende Situation der Elternmitwirkung wird sich nur ändern lassen, wenn möglichst viele Eltern auf die Politik zugehen und dem Anliegen so Nachdruck verleihen. Weil das Problem Eltern an Gymnasien und Gesamtschulen gleichermaßen trifft, haben wir zusammen mit der Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW ein Papier verfasst, dass Ihnen für Ihre Gespräche oder Schreiben als Grundlage dienen kann: Ehrenamt fördern – Beteiligung von Eltern in Schule stärken

Bei Fragen melden Sie sich gerne in der Geschäftsstelle.