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    Inhalt

    G8/ G9 Besonderheiten durch die Umstellung

    Besonderheiten für den letzten G8-Jahrgang durch die Umstellung von G8 auf G9

    Besonderheiten für den letzten G8-Jahrgang durch die Umstellung von G8 auf G9

    Infolge der Umstellung von G8 auf G9 wird es an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2023/2024 in der gymnasialen Oberstufe keine Einführungsphase (und somit in den beiden darauffolgenden Schuljahren keine Q1, bzw. Q2) geben.

    Die Schüler des ersten G9-Jahrgangs werden in diesem Schuljahr erstmals ein zusätzliches Schuljahr in der Sekundarstufe I (Klasse 10) absolvieren, sodass einmalig kein Jahrgang in die Einführungs­phase der gymnasialen Oberstufe nachrückt.

    Was bedeutet dies für Schüler, die am Ende des Schuljahres 2022/2023, eine Versetzung von der EF in die Q1 nicht erreichen und die EF wiederholen müssen?

    Diese Schüler können nicht in die 10. Klasse des ihnen nachfolgenden G9-Jahrgangs an ihrer Schule wechseln, weil sie innerhalb ihrer Schullaufbahn bereits die gymnasiale Oberstufe erreicht haben. Diese, bestehend aus EF, Q1 und Q2, ist mit ihren spezifischen Regelungen ein in sich geschlossenes System. Ein Rückschritt in die Klasse 10 der Mittelstufe ist systembedingt nicht möglich.

    Welche Möglichkeiten haben die betroffenen Schüler?

    • Wechsel an die gymnasiale Oberstufe einer Gesamtschule
    • Wechsel an ein berufliches Gymnasium
    • Andockung an eine Springergruppe in einem G9 Gymnasium
    • Einfädelung in die gymnasiale Oberstufe grundständiger (bleibender) G8 Gymnasien
    • Einfädelung in vorhandene G9-Schulversuchsgymnasien oder Aufbaugymnasien
    • Besuch einesBündelungsgymnasiums

    Inanspruchnahme von Beratungen durch die Schulen im derzeit laufenden Schuljahr 2021/2022 (Klasse 9) – mögliche Wiederholung der Klasse 9

    Wir empfehlen Familien, die aufgrund der aktuellen Leistungen ihrer Kinder in der 9. Klasse befürchten, dass eine Nichtversetzung ihrer Kinder von der EF in die Qualifikationsphase im kommenden Schuljahr möglich ist, das Beratungsgespräch mit der Klassenleitung und der Mittelstufenkoordinatoren zu suchen. Im gemeinsamen Austausch unter Betrachtung der individuellen Situation des einzelnen Schülers können Sie eruieren, ob es im Hinblick auf die schulischen Leistungen, verbunden mit den bestehenden Besonderheiten dieses letzten G8-Jahrgangs, für Ihr Kind sinnvoll sein kann, bereits die 9. Klasse innerhalb der Mittelstufe zu wiederholen und so in den G9-Jahrgang zu rutschen.

    Viele Gymnasien bieten diese Gespräche von sich aus für einige betroffene Schüler an und gehen auf die Familien zu. Scheuen Sie sich nicht, das Gespräch auf eigene Initiative zu suchen, wenn Sie Bedenken oder Beratungsbedarf haben. Bitte beachten Sie, dass ihr Kind im Falle einer solchen Entscheidung mindestens 5 weitere Schuljahre an der Schule verbleibt (Klasse 9 und 10 + EF/ Q1 und Q2).

    Erläuterungen zu den Besonderheiten des letzten G8 Jahrgangs bei Auslandsaufenthalten. 

    Erläuterungen zur Umstellung G8/ G9 auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB). 

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