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Handyverbot
Allgemeines Handyverbot in der Schule?
Für den Gebrauch von Mobiltelefonen an Schulen existiert in NRW – anders als bspw. in Bayern, wo nach Art. 56 Abs. 5 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes ein generelles Nutzungsverbot für Mobiltelefone besteht – keine schulgesetzliche Regelung. Einige Gymnasien in NRW untersagen die Nutzung allein im Unterricht, andere aber haben ein generelles Nutzungsverbot eingeführt. Die Frage, in welchem Umfang die Schulen die Handynutzung regulieren können, wird zum Teil unterschiedlich beurteilt. Die Regulationen müssen aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten/müssen sich aber in verhältnismäßigem Rahmen bewegen.
Aktuelle Regelungen zur Handynutzung in der Schule entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt zum Handyverbot.
