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    Inhalt

    Schulmitwirkung und Schulrecht

    Unsere Termine im Schuljahr 2021/22

    Der Ausschuss ruht seit dem vergangenen Schuljahr, wird seine Arbeit aber in nächster Zeit wieder aufnehmen. 


    Derzeit finden die Ausschusssitzungen als Videokonferenzen statt. Gerne senden wir Ihnen bei Interesse eine Einladung mit einem Link zur Teilnahme zu. Bitte melden Sie sich hierzu telefonisch unter 0211-1711883 oder per E-Mail unter infole-gymnasien-nrw.REMOVE-THIS.de in unserer Geschäftsstelle.

    Sobald die Infektionslage es wieder zulässt, werden wir die Sitzungen in Präsenz in unserer Geschäftsstelle in Düsseldorf durchführen. Hierüber informieren wir Sie natürlich rechtzeitig.

    Wir freuen uns auf Sie!


    Womit beschäftigt sich dieser Ausschuss?

    Mit der Klärung des Spannungsverhältnisses zwischen dem durch Art. 6 GG garantierten elterlichen und dem in Art. 7 ausformulierten, staatlichen Auftrag zur Erziehung und Bildung bzw. zur Aufsicht über das Schulwesen.

    Der Erziehungsauftrag der Eltern, wie er im Grundgesetz ausgestaltet ist, ist nach ständiger Rechtsprechung dem des Staates gleich- und nicht untergeordnet.

    Damit das Elternrecht nicht eine bloße Worthülse bleibt, sind durch die Landesverfassung und das entsprechende Schulgesetz Mitwirkungsrechte von Verfassungsrang implementiert worden. Die Eltern besitzen nicht nur ihr individuelles Recht für ihr eigenes Kind, sondern sie haben die Möglichkeit, sich in Mitwirkungsgremien einzubringen, um ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht zu werden, den Schule und Eltern im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung ausführen sollen.

    Welche Aufgaben ergeben sich daraus für den Schulpflegschaftsvorsitzenden, ist er Erfüllungsgehilfe oder Kontrollorgan für die Schulleitung oder vielleicht „Moderator“ für alle im Zusammenhang mit Bildung und Erziehung an der jeweiligen Schule anstehenden Fragen?

    Wir freuen uns über jede Mitarbeit von Ihnen, wenn Ihnen diese Fragen und Themen auch am Herzen liegen.

    Natürlich thematisieren wir alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Schule.

    Eine spannende Aufgabe, weil es eben nicht um die Diskussion trockener Paragraphen geht, sondern um die Bildung Ihres Kindes im weitesten Sinne.

    Ziel der Bemühungen aller Beteiligten ist es, Voraussetzungen zu schaffen, dass das Kind sich zu einer selbstständigen Persönlichkeit entwickelt kann, um sein Leben und seine Zukunft selbstbestimmt gestalten zu können.

    Daran mitzuwirken ist nicht nur im Elternhaus und auf Schulebene, sondern eben auch in der Landeselternschaft möglich und erwünscht.

    Sollten Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, so melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle.

    Die Protokolle der Sitzungen finden Sie im Mitgliederbreich.

    Die BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften in NRW) seit Januar 2019 kostenfrei online verfügbar.


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