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    Inhalt

    KAoA

    Da das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) weiterhin Fragen aufwirft, insbesondere in Sachen Verbindlichkeit der Teilnahme, haben wir uns mit Schreiben vom 30.09.2015 zur Klärung an das Schulministerium gewandt.

    Anfang November 2015 fand hierauf ein Gespräch mit dem MSW und MAIS statt.

    Aufgrund weiterer Nachfragen unserer Mitglieder zur Verbindlichkeit der Potenzialanalyse und zum Datenschatz haben wir uns erneut mit Schreiben vom 29.09.2016 an das Schulministerium gewandt.
    Nachdem uns der Erlass „Berufs- und Studienorientierung“ in der Fassung vom 07.09.2016 Anfang November vorlag, haben wir in Ergänzung zu unserem Schreiben vom 20.09.2016 das MSW und MAIS um Klärung weiterer Fragen gebeten. Die Antwort hierauf vom 07.11.2016 können Sie hier nachlesen.

    Die jeweiligen Vorschriften (Erlass zur "Berufs- und Studienorientierung", SchulG, APO-S I) finden Sie nach erfolgreicher Anmeldung in unserem geschützten Mitgliederbereich. Einige Zusammenstellung der wichtigstes Änderungen und Weiterentwicklungen von KAoA stellen wir Ihnen hier frei zugänglich zur Verfügung.

    Im Oktober 2019 wendet sich das Aktionsbündnis Schule, dem auch die Landeselternschaft der Gymnasien angehört,  mit einer kritischen Auswertung des KAoA-Programms an das Ministerum für Schule und Bildung und fordert eine Überarbeitung der wesentlichen Elemente. Lesen Sie hier die Forderungen im Detail.

    Im Juni 2021 wendet sich der Ausschuss Studium und Beruf an das Ministerium für Schule umd Bildung NRW und das NRW Gesundheitsministerium mit der Bitte um weitergehende Flexibilisierung der Praktikumsphasen
    im Rahmen des Programms KAoA in der Corona-Zeit.  Lesen Sie hier die Anfrage.
    Mit der Antwort des Ministeriums für Schule und Bildung  NRW ist ein Nachholen der Betriebspraktika in den Ferien möglich.

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