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Lernstandserhebungen
Die zentralen Lernstandserhebungen finden in der 8. Klasse statt und sind für alle Schüler verpflichtend.
Privatschulen ist die Teilnahme freigestellt.
Mit den zentralen Lernstandserhebungen soll festgestellt werden, über welche Kompetenzen die Schüler zum Testzeitpunkt in den getesteten Fächern verfügen.
Sie sind ein Diagnoseverfahren zur Einschätzung, über welche Kompetenzen die Schüler verfügen. Die Tests werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und zusätzlich in Englisch oder ggf. Französisch geschrieben.
Sie werden jedoch nicht benotet und nicht als Klassenarbeit gewertet.
Klassenarbeiten beziehen sich unmittelbar auf den erteilten Unterricht. Im Unterschied zu Klassenarbeiten wird mit Lernstandserhebungen dagegen untersucht, welche Kompetenzen langfristig und nachhaltig erworben wurden. Bei der Leistungsbewertung werden Lernstanderhebungen gemäß § 48 Abs. 2 SchulG dennoch angemessen berücksichtigt.
Mehr dazu finden Sie unter dem Stichwort "Leistungsbewertung".
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier.
