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Fachhochschulreife
Schulischer Teil der der Fachhochschulreife
Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium verlassen, können am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase, bei entsprechenden Leistungen den schulischen Teil der Fachhochschule erwerben, § 40 a.
Hinweis: Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird von den Bundesländern nach der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II. mit Ausnahme der Länder Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt.
Volle Fachhochschulreife
Um die volle Fachhochschulreife zu werben, muss diese ergänzt werden durch den Nachweis über ein einjähriges gelenktes Praktikum oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung.
