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Latinum
Den Erwerb des Latinums regelt die Anlage 15 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt). Die APO-GOSt mit den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und Ausführlichere Informationen gibt es nach der Anmeldung im geschützten Mitgliederbereich.
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