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Nachprüfung
Erstmals am Ende der Klasse 7 kann ein nicht versetzter Schüler gem. § 23 APO-S I eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden.
Der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt würden.
Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll.
Weitere Informationen gibt es nach der Anmeldung im geschützten Mitgliederbereich.
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