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Elternmitwirkung
Liebe Eltern,
für eine erfolgreiche Bildung und Erziehung unserer Kinder braucht jedes Gymnasium die Mitwirkung aller am Schullalltag Beteiligten.
Die Grundsätze der Elternmitwirkung sind in § 62 ff. SchulG geregelt. Danach wirken Lehrer, Eltern und Schüler in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule.
Mit unserer Schrift "Elternmitwirkung - verständlich erklärt" möchten wir Ihnen Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der schulischen Mitwirkung näher bringen und Sie dazu ermuntern, diese zum Wohle der Schüler wahrzunehmen. In dieser Schrift finden Sie ebenfalls eine Musterwahl- und -geschäftsordnung (Stand August 2019 - wird überarbeitet!), die Ihnen die Mitwirkungsarbeit erleichtern kann.
Die Eltern unserer Mitgliedsgymnasien können diese Schrift hier (nach erfolgreicher Anmeldung im geschützten Mitgliederbereich) kostenlos herunterladen.
Darüber hinaus haben wir, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern bzw. Anregungen geben zu können, Ihre Elternarbeit noch wirkungsvoller zu gestalten, einen Leitfaden für „Amtsträger“ in der Schulpflegschaft entwickelt (NEU! August 2020).
Elternvertreter der Gymnasien haben stets viele Fragen zur Mitwirkungsarbeit in den Schulen vor Ort. Hier berät das Team der Geschäftsstelle der Landeselternschaft die Eltern unserer Mitgliedsgymnasien.
Sie erreichen uns
per Tel.: 0211 – 1 71 18 83,
per Mail: infole-gymnasien-nrw.REMOVE-THIS.de oder
per Fax: 0211 – 1 75 25 27
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