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- 17 Mär 2023
#KMK gleicht Rahmenbedingungen für das #Abitur an. Für @PresseLEGymNRW ein richtiger und wichtiger Beschluss für di… https://t.co/qv2sxYfdDP
Inhalt
Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter.
Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen, werden aber auch im Verhinderungsfall ihres Vorsitzenden bzw. Vertreters kein Mitglied der Schulpflegschaft und erhalten nicht die Stimmberechtigung. Die Schulleitung soll mit beratender Stimme an den Sitzung teilnehmen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Elternschaft der Schule. Sie wählt die Elternvertreter für die Schulkonferenz sowie für die Fachkonferenzen und kann Anträge an die Schulkonferenz richten.
