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    Schulpflegschaft

    Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter.

    Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen, werden aber auch im Verhinderungsfall ihres Vorsitzenden bzw. Vertreters kein Mitglied der Schulpflegschaft und erhalten nicht die Stimmberechtigung. Die Schulleitung soll mit beratender Stimme an den Sitzung teilnehmen.

    Die Schulpflegschaft vertritt die Elternschaft der Schule. Sie wählt die Elternvertreter für die Schulkonferenz sowie für die Fachkonferenzen und kann Anträge an die Schulkonferenz richten.

     

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