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    Inhalt

    Mitglieder und Finanzierung

    Mitglied werden

    Aktive Mitglieder unseres Verbandes können satzungsgemäß der Schulpflegschaftsvorsitzende oder ein anderer Erziehungsberechtigter der Schulpflegschaft sein. Diese Mitglieder vertreten die Eltern der jeweiligen Schulen im Verband. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist der Beschluss der entsprechenden Schulpflegschaft, in der Landeselternschaft mitwirken zu wollen.

    So finanzieren wir uns

    In Nordrhein-Westfalen sieht das Kultusministerium zwar die Mitwirkung der Elternverbände auf Landesebene vor, stellt dafür aber keinerlei Mittel zur Verfügung. Die Landeselternschaft der Gymnasien finanziert ihre Arbeit ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge. Sie erhält auch keine Zuwendungen von dritter Seite. Dies erschwert zwar die Verbandsarbeit, kommt aber der Unabhängigkeit zugute.

    Die Mitgliedsbeiträge

    Aufgebracht wird der Mitgliedsbeitrag durch die Eltern der Mitgliedsschulen. Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und beträgt derzeit 1 Euro für jeden Schüler pro Jahr. Der Betrag wird von den jeweiligen Schulpflegschaften eingesammelt. Zusätzliche Spenden (steuerlich abzugsfähig) sind herzlich willkommen!

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