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Leistungsbewertung
Die Grundsätze der Leistungsbewertung sind in § 48 SchulG NRW geregelt. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Rahmen des Unterrichts erbrachten Leistungen. Dazu gehören die schriftlichen Arbeiten und die mündlichen Beiträge und sonstige praktischen Leistungen im Unterricht.
Weitere Informationen zu den Grundsätzen der Leistungsbewertung sowie zu Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten und Klausuren gibt es nach der Anmeldung im geschützten Mitgliederbereich.
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