Zur 4. Sitzung der Bildungskonferenz NRW am 4. Mai 2011
Vor der morgigen 4. Sitzung der Bildungskonferenz NRW hat die LE ihre Position zur Arbeitsgemeinschaft V “Schulstruktur in Zeiten demographischen Wandels” schriftlich dargelegt. Im Schreiben vom 28.4.2011 führt die LE u.a. aus:
Die Landeselternschaft der Gymnasien hat von Beginn an an allen Sitzungen der Bildungskonferenz und der fünf Arbeitgemeinschaften teilgenommen. Wir waren und sind zum Dialog bereit, um im Interesse der Schüler zur Verbesserung der Bildung jedes einzelnen Kindes und seiner Förderung beizutragen.
Während jedoch die Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft V “Schulstruktur in Zeiten demographischen Wandels” der Bildungskonferenz in fünf vierstündigen Sitzungen um jede Formulierung gerungen haben, um im Ergebnis sehr allgemeine Empfehlungen zu geben, sind für die Schulen in NRW Tatsachen geschaffen worden, die wir als Landeselternschaft nicht akzeptieren können, die wir in allen Stellungnahmen abgelehnt haben und die nur Nachteile für die Schüler mit sich bringen. In jeder Sitzung dieser Arbeitsgemeinschaft haben wir deutlich gemacht, dass wir die als Schulversuch deklarierte Schulform “Gemeinschaftsschule” verfassungsrechtlich, schulrechtlich und pädagogisch für äußerst bedenklich halten.
Es macht auch keinen Sinn, einzelne allgemeine Sätze oder Empfehlungen, die sich durchaus plausibel anhören, mit zu tragen.
Wir befürchten, dass die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft V “Schulstruktur in Zeiten demographischen Wandels”, die der Bildungskonferenz am 4. Mai 2011 vorgelegt werden, der Öffentlichkeit als Zustimmung aller beteiligten Organisationen und Verbände zur Gemeinschaftsschule präsentiert werden. Das können wir nicht verantworten.
Das Schreiben vom 28. April 2011 im Wortlaut