- Einsatz für den Erhalt des differenzierten Schulwesens, besonders für die Schulform Gymnasium und für ein Abitur, das den Anspruch erfüllt, die allgemeine Hochschulreife zu vermitteln,
- Wahrnehmung des gesetzlichen Beteiligungsrechts als Verhandlungspartner des Kultusministeriums bei allen schulischen Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung. Das Ministerium ist verpflichtet, uns rechtzeitig über alle entsprechenden Vorhaben zu informieren und bei allen wichtigen Entscheidungen über die gymnasiale Ausbildung unsere Anregungen oder Bedenken anzuhören.
- Qualitätssicherung des Unterrichts und Verminderung von Unterrichtsausfall,
- Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule,
- Information der Mitglieder durch ein regelmäßig erscheinendes Mitteilungsblatt, durch Sonderdrucke zu speziellen Themen, durch Rundschreiben und durch die zweimal im Jahr stattfindenden Mitgliederversammlungen.