23.11.2003: Gleiche Lernziele für alle Schüler bedeuten das Ende von Bildungsgerechtigkeit

 

Schüler brauchen mehr individuelle Förderung - keine Gleichmacherei

 

Die Landeselternschaft der Gymnasien in NRW lehnt gleiche Lernziele für alle Schüler aller Schulformen ab.

 

  • Gleiche Lernziele für alle Schüler bedeuten das Ende von Bildungsgerechtigkeit. Sie missachten die unterschiedlichen Schülerbegabungen. An einen Hauptschüler in Klasse 10 können nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an einen Gymnasiasten. Gleiche Lernzielvorgaben führen zwangsläufig zu einer Überforderung der Hauptschüler und zu einer Unterforderung der Schüler des Gymnasiums.

 

  • Jeder Schüler hat ein Recht entsprechend seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert zu werden. Gleiche staatliche Lernzielvorgaben für alle Schüler schließen unterschiedliche Förderziele aus. Sie verstoßen gegen das in Artikel 6 Abs. 2 der Landesverfassung verbürgte Recht von Kindern und Jugendlichen „ auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit.“

 

  • Gleiche Lernziele bedeuten die Einheitsschule für alle Schüler. Sie sind das Ende des gegliederten Schulsystem und somit das Ende des Gymnasiums in NRW. Die unterschiedlichen Schulformen bieten unterschiedliche Bildungsmöglichkeiten an, die Befähigung und Neigung der einzelnen Schüler berücksichtigen. Der Erhalt unterschiedlicher Schulformen ist nur dann gewährleistet, wenn in den unterschiedlichen Schulformen auch unterschiedliche Lernziele angestrebt werden. Wo Gymnasium über der Eingangstür steht, muss auch der Unterricht am Bildungsziel des Gymnasiums ausgerichtet sein.

 

  • Die Schulen brauchen mehr Ruhe und Augenmaß in der Schulpolitik um ihren Bildungsauftrag zu erfüllen. Stattdessen fassen Landesregierung, Schulministerium und Koalitionsfraktionen fast täglich undurchdachte und Ideologie geleitete Entschlüsse. Sie alle werden die Schülerleistungen nicht verbessern, solange den unterschiedlichen Schülerbegabungen nicht durch mehr individuelle Förderung Rechnung getragen wird. Hierzu gehören klare schulformbezogene Lernzielvorgaben, klare Übergangsanforderungen für die unterschiedlichen Schulformen in der Sekundarstufe I und  nicht zuletzt die ausreichende Bereitstellung von qualifizierten und motivierten Lehrern.

 

Das Ausrufen der Einheitsschule mit einheitlichen Lernzielvorgaben kann die schulpolitischen Probleme des Landes nicht lösen. Es lenkt lediglich von ihnen ab.