Gemeinschaftsschule ist rechtlich umstritten

Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis:
So geht es nicht, Frau Löhrmann

Auch die Umsetzung der Wahlfreiheit von G8/G9 kann nicht ausschließlich in der Hand der Schulkonferenz und Schulträger liegen. Der Staat kann seine Gesamtverantwortung für das Bildungssystem nicht delegieren.

Wir empfehlen den Schulpflegschaften, in dieser strittigen Phase keine voreiligen Beschlüsse mit zu tragen und auf Rechtssicherheit zu warten.

Zu Ihrer Informationen finden Sie hier

Rechtsgutachten

Pressemitteilung des Philologenverbandess

Statement von Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologenverbandes