Gemeinschaftsschule ist rechtlich umstritten
Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis:
So geht es nicht, Frau Löhrmann
Auch die Umsetzung der Wahlfreiheit von G8/G9 kann nicht ausschließlich in der Hand der Schulkonferenz und Schulträger liegen. Der Staat kann seine Gesamtverantwortung für das Bildungssystem nicht delegieren.
Wir empfehlen den Schulpflegschaften, in dieser strittigen Phase keine voreiligen Beschlüsse mit zu tragen und auf Rechtssicherheit zu warten.
Zu Ihrer Informationen finden Sie hier
Pressemitteilung des Philologenverbandess
Statement von Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologenverbandes